[ Auszug: Wird das Dienstverhältnis nach dem Ablauf der Dienstzeit von dem
Verpflichteten mit Wissen des anderen Teiles fortgesetzt, so gilt es als
auf unbestimmte Zeit ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]